Allgemeine Geschäftsbedingungen  
 

 
Im Preis für den 1. Verleihtag sind enthalten:

- Aufstellung und Stimmung des Instruments vor 14 Uhr des Verleihtages
- Abbau und Abtransport nach Belieben des Vermieters innerhalb von 4 Tagen nach
dem letzten gebuchten Folgetag
- Kooperative Terminfindung wird erwartet
- Tonhöhe 440Hz bis 443Hz
- nach Übergabe des Instruments gehen alle Vorkommnisse zu Lasten des Mieters
- Sofern nicht anders festgelegt steht es dem Vermieter frei, ein preislich höher angesetztes
Instrument zum vereinbarten Preis zu stellen

Aufpreise:
- Sonderabholung = Festsetzung des exakten Abholtermins durch den Mieter
- spezielle Tonhöhe (nur zwischen 440Hz und 446Hz lieferbar)
- Konzertbetreuung

Versicherungsschutz:
Die Instrumente sind durch eine Instrumentenversicherung versichert, auch während Sie sich
im Gewahrsam des Mieters befinden.
Der Mieter kann allerdings nicht von seinen lt. Bürgerlichem Gesetzbuch obliegenden Pflichten
befreit werden. Gewöhnliche Lack- oder Schrammschäden sind nicht versichert.
Da Privathaftpflichtversicherungen des Mieters die Beschädigungen an entliehenen Sachen
in der Regel nicht abdecken, sollte er selbst Vorsicht walten lassen und bei Drittverschulden
im eigenen Interesse den Hergang feststellen.

Bezahlung:
In der Regel per Check nach Aufstellung und Stimmung des Instruments
Bei Institutionen wenn nötig 8 Tage nach Erhalt der Rechnung.

Gewährleistungen für Konzerte:
Wir haften nicht für Folgeschäden aus nicht eingehaltenen Vereinbarungen,
soweit dies durch Unfall, höhere Gewalt o.ä. geschehen ist.
Um Konzerte abzusichern, bietet es sich an, das Instrument schon ein bis zwei Tage vorher
zu buchen.
Selbst bei bestgewarteten Instrumenten kann eine Saite reißen, Taste klemmen oder
ähnliches. Dieses Risiko trägt der Mieter. Absicherung ist durch Buchung der
Konzertbetreuung möglich.

Bevorzugte Kontaktaufnahme:
Tel. (0 70 71) 79 36 59 - 0 | Fax (0 70 71) 79 36 59 - 1